Stiefkindadoptionen nur in stabilen, eheähnlichen Paarbeziehungen ermöglichen

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Berlin, den 12. Dezember 2019 – Der Deutsche Bundestag berät heute in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Stiefkindadoption in stabilen, nichtehelichen Familien ermöglichen soll (19/156189). Das Kabinett will damit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 umsetzen. „Entscheidend sind die Kriterien, nach denen der Gesetzgeber die Stabilität der Paarbeziehung bewertet“, erklärte heute Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann in Berlin. „Es ist vernünftig, dass die Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren davon abgerückt ist, bereits nach einem zweijährigen Zusammenleben von einer hinreichend verfestigten, eheähnlichen Lebensgemeinschaft auszugehen. Der Regierungsentwurf verlangt jetzt ein vierjähriges Zusammenleben.“ Der Familienbund der Katholiken hält auf Basis sozialwissenschaftlicher Befunde erst ein fünfjähriges eheähnliches Zusammenleben als ausreichend für eine Stiefkindadoption. „Denn erst dann besteht aufgrund der erhöhten Familienverbundenheit eine hinreichende Sicherheit für das Kind, dauerhaft von beiden Elternteilen betreut zu werden“, so Hoffmann.

Der Familienbund der Katholiken spricht sich in diesem Zusammenhang gegen den Antrag der FDP aus. Die Partei will den Regelungsgegenstand des Gesetzes über die Stiefkindadoption hinaus auch auf die gemeinsame Adoption fremder Kinder durch unverheiratete Paare erweitern. Dazu sagte Hoffmann: „Die positiven Auswirkungen des Rechtsrahmens Ehe für das Kindeswohl sprechen aber dafür, die Adoption fremder Kinder weiterhin an die Voraussetzung zu knüpfen, dass die künftigen Eltern verheiratet sind.“ Der Familienbund lehnt zudem den Vorschlag der FDP ab, in Ehen die Einzel-adoption durch lediglich einen Ehepartner zuzulassen. „Eine solche Regelung verstieße klar gegen das vom Grundgesetz geschützte Modell der Ehe als einer umfassenden Lebensgemeinschaft“, so der Präsident des Familienbundes der Katholiken.

„Dem besonderen Schutzcharakter der Ehe für Kinder muss auch eine Neuregelung des Adoptionsrechts Rechnung tragen“

Der Familienbund hatte im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht die Auffassung des Bundesgerichtshofs unterstützt. Dieser hatte die Beschränkung der Stiefkindadoption auf Ehen für verfassungsgemäß gehalten und richtiger Weise argumentiert: Auch ein gesellschaftlicher Wandel, wonach immer mehr Kinder aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften hervorgingen, ändere nichts daran, dass der Gesetzgeber die Ehe wegen ihres besonderen rechtlichen Rahmens als eine Lebensbasis für ein Kind ansehen dürfe, die den Kindeswohlbelangen mehr Rechnung trage als eine nichteheliche Lebensgemeinschaft. Der Familienbund der Katholiken fordert deshalb: Dem besonderen Schutzcharakter der Ehe für Kinder muss auch eine Neuregelung des Adoptionsrechts Rechnung tragen.