Presseschau des Tages // 6.7.2018

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Ein Zusammenschluss von Familienverbänden fordert eine rasche Umsetzung des Gesetzesentwurfs zum Rückkehrrecht von einer Teil- auf eine Vollzeitstelle und mahnt Nachbesserungen an. Von dem Rückkehrrecht profitierten vor allem Frauen, da sie meist die Sorge für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige übernähmen, heißt es in dem Schreiben der Verbände, darunter der Familienbund der Katholiken, am Donnerstag. Aber auch Männern, die mehr Familienverantwortung übernehmen wollten, käme das Gesetz entgegen. Allerdings, so die Kritik der Verbände, arbeiteten viele Frauen in kleinen und mittleren Unternehmen und könnten damit nicht vom geplanten Rechtsanspruch Gebrauch machen. Hier müsse nachgebessert werden. Das Rückkehrrecht solle auf möglichst alle Beschäftigten in allen Betriebsgrößen ausgeweitet werden. Der Bundesrat befasst sich am Freitag erstmals mit dem geplanten Rückkehrrecht nach befristeter Teilzeit auf die ursprüngliche Wochenarbeitszeit. Nach dem Entwurf aus dem Arbeitsministerium sollen Teilzeitbeschäftigte ab dem 1. Januar 2019 wieder leichter in Vollzeit zurückkehren können. Danach sollen alle Beschäftigten in Betrieben ab 45 Arbeitnehmern ein Recht auf eine befristete Teilzeitphase - ohne besondere Gründe - bekommen, die zwischen einem und fünf Jahre dauern kann. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und keine schwerwiegenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Auch sieht der Gesetzentwurf eine besondere Zumutbarkeitsgrenze für Betriebe zwischen 46 und 200 Arbeitnehmern vor. Hier muss der Arbeitgeber nur einem von 15 Arbeitnehmern die temporäre Teilzeit gewähren. Darüber hinaus sieht der Entwurf Änderungen bei der Arbeit auf Abruf vor.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat bekräftigt, dass die Bundesregierung stärker gegen Kinderarmut in Deutschland vorgehen will. Die SPD-Politikerin sagte am Donnerstag im Inforadio vom rbb, man wolle den Kinderzuschlag reformieren. Die Leistung solle erhöht, entbürokratisiert und vereinfacht" werden. Ziel sei es, dass "mehr Familien davon profitieren". Der Kinderzuschlag "zielt auf Menschen, die jeden Tag aufstehen, arbeiten gehen, aber geringe Einkommen haben und eben nicht ohne Unterstützung hinkommen". Ihnen solle ermöglicht werden, den Kinderzuschlag leichter zu beantragen und den Betrag zu erhöhen. Außerdem solle es künftig keine sogenannte "Abbruchkante" mehr geben. "Wenn Sie ein bisschen mehr Geld verdienen, fallen Sie aus dem Kinderzuschlag raus, die ganze Leistung geht verloren und Sie haben am Ende weniger als vorher". Diese Situation solle verändert werden, so Giffey.

Eltern mit Sozialleistungen leiden deutlich stärker unter psychosozialer Mehrbelastung als solche, die keine entsprechenden Zuschüsse erhalten. Das geht aus einem am Mittwoch erschienen Bericht des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) hervor. 28,4 Prozent der Befragten mit Sozialleistungsbezug vier oder höher geben demnach an, Belastungsmerkmale wie Gewalt in der Partnerschaft oder Anzeichen einer Depression bereits selbst erlebt zu haben. Bei Eltern ohne staatliche Förderung sagten dies 3,7 Prozent. Zugleich beleuchtet der Bericht die Faktoren, die es Kommunen erschweren, mehr Gesundheitsfachkräfte in den sogenannten Frühen Hilfen einzusetzen: Laut Angaben nennt über die Hälfte der Kommunen Fachkräftemangel und zu knapp bemessene finanzielle Ressourcen als Begründung für eine Unterversorgung. Beispielsweise werde nur knapp jede fünfte Familie, die in Armut lebt und angesichts der Mehrfachbelastung in der Fürsorge für ihren Säugling beeinträchtigt ist, von einer Familienhebamme oder einer vergleichbaren Gesundheitsfachkraft betreut. Vor dem Hintergrund eines erneuten Geburtenanstiegs von sieben Prozent im Jahr 2016 müsse mit einer wachsenden Versorgungslücke gerechnet werden, hieß es. Der Bericht des NZFH wird gemeinsam mit dem Forschungsverbund des Deutschen Jugendinstituts und der Technischen Universität Dortmund herausgegeben. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)