Presseschau des Tages // 25.1.2021

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Zur Geburt ihres Kindes muss Deutschland Vätern zehn Tage bezahlten Urlaub einräumen: Zu diesem Ergebnis kommt der Arbeitsrechtler Stefan Treichel in einem Gutachten für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), das der "Welt am Sonntag" exklusiv vorliegt. Demnach muss der Gesetzgeber aufgrund einer EU-Richtlinie "ein eigenständiges Recht auf Vaterschaftsurlaub in innerstaatliches Recht" umsetzen.

Die Bundesregierung hatte bislang argumentiert, die Richtlinie mit dem deutschen Modell des Elterngelds bereits zu erfüllen. Dem Gutachten zufolge ist das aber nicht ausreichend. Das Elterngeld diene demnach vor allem dem Ziel, dass Väter und Mütter ihren Beruf ausüben können, weil sich der jeweils andere ums Kind kümmert. Der Vaterschaftsurlaub hingegen solle zu einer frühen Bindung zwischen Vätern und ihren Kindern und einer gleichmäßigen Aufteilung der Betreuung zwischen den Partnern beitragen.

Hinzu komme, so Treichel, dass die Vereinbarkeitsrichtlinie explizit den Anlass der Geburt als Zeitfaktor nenne. Es sei "zweckmäßig, ein eigenständiges 'Vaterschaftsurlaubsgesetz' einzuführen", heißt es in dem Gutachten. Das Gehalt müsste während des Vaterschaftsurlaubs grundsätzlich zu 100 Prozent weitergezahlt werden.

"Das ist ein eindeutiger Handlungsauftrag", sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. "Spätestens die nächste Bundesregierung muss das Thema abräumen. Wir brauchen die Vaterschaftsfreistellung zur Geburt." Neben dem Elterngeld sei sie ein wichtiger Anreiz für Väter, sich partnerschaftlich an der Kinderbetreuung zu beteiligen.

Die Zustimmung der Deutschen zu einem entsprechenden Anspruch ist laut einer vom DGB beauftragten YouGov-Umfrage, die der Zeitung ebenfalls vorliegt, groß: Mehr als 60 Prozent fänden zehn bezahlte Vaterschaftstage rund um die Geburt gut oder sehr gut. Acht Prozent fänden dies schlecht oder sehr schlecht.

 

Grundsicherungsempfänger sollen nach den Worten von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zügig einen Zuschuss für coronabedingte Zusatzbelastungen erhalten. Das solle innerhalb der Bundesregierung besprochen werden, erklärte eine Sprecherin des Bundessozialministeriums am Freitag in Berlin.

Heil betonte gegenüber der "Rheinischen Post" (Samstag), zusätzliche Ausgaben entstünden etwa für Hygiene-Artikel. "Das trifft insbesondere Kinder, Alleinerziehende, Ältere, Langzeitarbeitslose und Menschen mit Behinderungen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind."

Zudem müsse die Versorgung mit FFP2- und OP-Masken gesichert werden, fügte der Minister hinzu. Bund und Länder sollten Bezugsscheine für Apotheken an Empfänger von Grundsicherung ausstellen, wie es bereits für ältere und vorerkrankte Menschen gemacht wurde. Das Bundessozialministerium arbeite "mit Hochdruck" an entsprechenden Konzepten, betonte Heil.

Unterdessen sprach sich der Deutsche Caritasverband erneut dafür aus, dass Personen mit geringem Einkommen sowie Hartz-IV-Empfänger kostenlos FFP2-Masken erhalten. "Die Einführung einer Pflicht in Bus und Bahn sowie im Supermarkt ist sicherlich sinnvoll. Aber Menschen im Hartz-IV-Bezug und mit geringem Einkommen, die sich die regelmäßige Anschaffung von FFP2-Masken nicht leisten können, müssen zur Arbeit fahren und einkaufen können", sagte Caritas-Präsident Peter Neher. Für eine kostenfreie Zuteilung der besonders gut filternden Mund-Nasen-Bedeckungen könnten die Krankenkassen und Sozialämter unbürokratisch Berechtigungsscheine ausstellen. (KNA)