Presseschau des Tages // 09.03.2022

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Das Bundeskabinett will an diesem Mittwoch den Gesetzentwurf zur Streichung des Paragrafen 219a auf den Weg bringen. Das teilte das Bundesjustizministerium mit. Paragraf 219a im Strafgesetzbuch untersagt das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in grob anstößiger Weise geschieht. Als Strafmaß bei Zuwiderhandlung drohen Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

SPD, Grüne und FDP hatten sich bereits in ihrem Koalitionsvertrag auf die Streichung verständigt. In der vergangenen Legislaturperiode war der Paragraf reformiert und leicht gelockert worden. Die Union hatte sich gegen eine Streichung ausgesprochen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erklärte dazu, mit dem Gesetzentwurf gehe die Regierung einen "wichtigen Schritt für die Selbstbestimmung der Frauen in Deutschland". Frauen sollten sich über Methoden und mögliche Risiken eines Schwangerschaftsabbruchs "bestmöglich informieren können". Dazu sollten ihnen alle Wege offenstehen. Der derzeitige Zustand sei "unhaltbar". Es sei nicht einzusehen, dass ausgerechnet Ärztinnen und Ärzte, die selbst Schwangerschaftsabbrüche vornähmen und damit am besten sachlich informieren könnten, nach der derzeitigen Rechtslage eine Strafverfolgung befürchten müssen, wenn sie Informationen zur Verfügung stellten.

Er betonte zugleich, dass gegen "anpreisende und anstößige Werbung für Schwangerschaftsabbrüche" andere Rechtsnormen in Kraft blieben. Auch am geltenden Schutz ungeborenen Lebens ändere sich nichts.

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne) erklärte dazu, es werde "endlich Realität, was längst überfällig war". Mit der Streichung des Paragrafen 219a werde das Selbstbestimmungsrecht von Frauen nachhaltig gestärkt.

Schwangere, die überlegten, die Schwangerschaft abzubrechen, bräuchten individuelle Beratung und Unterstützung - und keine Verbote. Jede Frau solle sich online direkt bei ihrer Ärztin oder ihrem Arzt sachlich informieren können, welche Methoden zum Schwangerschaftsabbruch vorgenommen werden und auch welche Fristen und Regelungen zu beachten seien.

Spiegel betonte zudem, dass der Kabinettsbeschluss ein erster wichtiger Schritt sei, um die reproduktiven Rechte der Frauen zu stärken. Sie kündigte an, in dieser Legislatur eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung einzusetzen, "um diese komplexen Fragen zu klären". Die selbstbestimmte Familienplanung sei ein Menschenrecht. (KNA)