Sorgerecht: Kein schriftliches Schnellverfahren!

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Der Familienbund der Katholiken fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, bei den heutigen Beratungen der Reform des Sorgerechts nicht verheirateter Eltern im Sinne des Kindeswohls das Schnellverfahren ohne Anhörung der Eltern abzulehnen. „Es ist nicht verständlich, dass trotz nachhaltig geäußerter Bedenken der Fachleute weiter am Schnellverfahren festgehalten werden soll“, sagte dazu Elisabeth Bußmann, die Präsidentin des Familienbundes.

Das Sorgerecht als eine für das Kind (wie die Sorgeberechtigten) wesentliche Entscheidung muss unbedingt in einem herkömmlichen Verfahren entschieden werden, in dem die relevanten Argumente vorgebracht und gewürdigt werden können. Ein Schnellverfahren verhindert, dass eine fundierte Entscheidung in der so wichtigen Entscheidung des Sorgerechts getroffen werden kann. Vielmehr sollte eine Regelung verabschiedet werden, dass nach Abgabe der Sorgeerklärung durch den einen Elternteil und Zustellung der Erklärung an den anderen Elternteil dieser 8 Wochen Zeit hat, sich zu erklären. Gibt er keine Sorgeerklärung ab, soll auf entsprechenden Antrag das Familiengericht in einem (herkömmlichen) Verfahren unter Beteiligung aller relevanten Akteure (d.h. der Eltern und vor allem des Jugendamtes) eine Entscheidung treffen, die alle maßgeblichen Aspekte berücksichtigt.
Das beabsichtigte schriftliche Schnellverfahren ist einer der Kernpunkte der Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern. Demnach sollen im Falle des Schweigens oder Nichtvortragens entsprechender Gründe durch den anderen Elternteil oder beim Nichtvorliegen entsprechender Anhaltspunkte  o h n e  weitere Anhörung der Eltern oder des Jugendamts im beschleunigten schriftlichen Verfahren die Familiengerichte die Möglichkeit erhalten, die Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge auszusprechen.

 

V.i.S.d.P. Claudia Hagen

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