Kurzarbeitergeld: Familienbund fordert Berücksichtigung der Kinderzahl

Berlin, den 31. März 2020 – Der Familienbund der Katholiken fordert bei Kurzarbeit von Beschäftigten aufgrund der Corona-Pandemie ein nach Kinderzahl gestaffeltes Kurzarbeitergeld. Das erklärte Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann heute in Berlin.

„Die Höhe des Kurzarbeitergeldes bei Arbeitnehmern muss sich an der Zahl der Kinder orientieren“, sagte Hoffmann. „Eltern mit mehreren Kindern sind auch mit höheren Ausgaben aufgrund der Lebensmittelversorgung oder auch der Größe des benötigten Wohnraumes konfrontiert. Das Kurzarbeitergeld muss der ökonomischen Lebenswirklichkeit von Familien gerecht werden und muss deshalb dringend angepasst werden.“

Das Kurzarbeitergeld wird nach geltendem Recht in Höhe von 60 Prozent des durch die Kurzarbeit ausfallenden Nettolohnes gezahlt. Bei Arbeitnehmern, die mindestens ein Kind im Sinne des Steuerrechtes haben, beträgt es 67 Prozent. Eine weitere Erhöhung für Anspruchsberechtigte, die zwei oder mehr Kinder haben, ist bislang nicht vorgesehen.

Hoffmann sagte weiter: „Wenn Eltern für mehrere Kinder Verantwortung tragen, muss die Lohnersatzleistung bei Kurzarbeitergeld das auch anerkennen. Dadurch werde man unterschiedlich hohen Belastungen von Familien gerecht. In dieser für alle so schwierigen Zeit dürfe man Familien mit mehreren Kindern, insbesondere kinderreiche Familien, nicht in die Armut treiben.“

Hoffmann kündigte an, dass der Familienbund der Katholiken die Forderung zur Anpassung des Kurzarbeitergeldes in einem persönlichen Schreiben an Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil herantragen werde.
 

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