FDK unterstützt Online-Kampagne zum Sorgerecht

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Schriftliches Schnellverfahren – nein danke!
Kindeswohlprüfung – in jedem Fall!
Der Familienbund unterstützt gemeinsam mit anderen Familien- und Fachverbänden eine Online-Kampagne des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern: Schriftliches Schnellverfahren – nein danke! Kindeswohlprüfung – in jedem Fall!

  Das Bündnis ruft dazu auf, die Position im Internet zu unterzeichnen und damit ein starkes Votum in die Politik zu geben. Die zentrale Forderung der Verbände ist, das geplante gerichtliche Verfahren im Streit um das gemeinsame
Sorgerecht nicht ohne Anhörung der Eltern und des Jugendamtes gesetzlich zu fixieren. Gerade Konfliktkonstellationen, um die es in der Praxis geht, wird ein schriftliches Schnellverfahren nicht gerecht. Wenn das Gericht entscheidet, ohne die Eltern zu Gesicht zu bekommen, schürt das eher einen Streit, als dass er geschlichtet wird.

Der Großteil der nicht miteinander verheiraten Eltern gibt derzeit einvernehmlich eine gemeinsame Sorgeerklärung ab. Diese Entwicklung ist positiv. Ein gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Elternfunktioniert jedoch nur dann gut, wenn die Eltern fähig sind, gemeinsam tragfähige Entscheidungen für das Kind zu treffen. Stellt ein Elternteil jedoch einen Antrag auf gemeinsame Sorge bei Gericht, sind bereits Konflikte im Spiel. Gerade bei Streitfällen um das Sorgerecht ist deshalb zu prüfen, ob ein gemeinsam ausgeübtes Sorgerecht tatsächlich zum Wohle des Kindes ist oder ob es besser wäre, wenn es die Mutter oder der Vater allein ausübt. Um das Kindeswohl sicherzustellen, fordert das Bündnis, dass bei gerichtlichen Entscheidungen der Einzelfall beleuchtet und die Elternpersönlich angehört werden müssen. Eine gerichtliche Entscheidung ausschließlich nach Aktenlage lehnen wir ab.

Der Gesetzgeber beabsichtigt, für diese Anträge ein neues schriftliches Schnellverfahren einzuführen: Innerhalb von sechs Wochen soll die Mutter schriftlich darlegen, wieso die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl widerspricht. Bringt die Mutter keine überzeugende Begründung zu Papier oder verpasst sie die Frist, muss das Gericht ohne Kindeswohlprüfung nach Aktenlage auf gemeinsame Sorge entscheiden. Dies ist im Sinne des Kindeswohls nicht zumutbar.

Bereits mit Bekanntwerden des Referentenentwurfs haben zahlreiche Verbände ihre Kritik geäußert. Auch der Bundesrat empfiehlt in seiner Stellungnahme Ende September von dem vereinfachten Verfahren Abstand zu nehmen.
Der Familienbund und die anderen Partner des Bündnisses fordern die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, im Sinne des Kindeswohls das Schnellverfahren ohne Anhörung der Eltern abzulehnen.

Die Online-Unterschriftenaktion läuft bis zum 25. November 2012.
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V.i.S.d.P. Claudia Hagen

 

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