Übergangsregelung beim Elterngeld

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Familienbund fordert Übergangsregelung beim Elterngeld für alle Familien im SGB II-Bezug

Der Familienbund der Katholiken fordert die Bundesregierung auf, eine bundesweit einheitliche Übergangsregelung für das Elterngeld aller Familien im SGB II-Bezug zu schaffen. „Nachdem die geplante Anrechung der Nachzahlbeträge des verlängerten Elterngeldes auf die SGB II-Leistungen aufgegeben wurde, müssen nun auch die Familien, die derzeit den regulären Elterngeldbetrag beziehen, von der Anrechnung  im kommenden Jahr ausgenommen werden. Familien brauchen Verlässlichkeit. Es kann nicht sein, dass eine zugesagte Familienleistung mitten im Bezug gestrichen wird“, sagte heute Elisabeth Bußmann, die Präsidentin des Familienbundes.

Die ARGEn hatten bekannt gegeben, dass das Elterngeld derjenigen Eltern, die sich für das sogenannte verlängerte, d.h. auf 24 Monate gestreckte Eltergeld entschieden haben, nicht wie ursprünglich geplant im kommenden Jahr mit den Regelsätzen verrechnet wird.

Elisabeth Bußmann kritisierte erneut die Streichung des Elterngeldes für Familien im SGB II-Bezug. „Damit werden die sozial Schwächsten am stärksten benachteiligt. Eine weitere Verschärfung der ohnehin dramatischen Kinderarmut ist die Konsequenz. Auch Eltern im SGB II-Bezug haben ein Recht auf Anerkennung ihrer Erziehungsleistung“, so Bußmann weiter.

 

V.i.S.d.P. Claudia Hagen

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