Presseschau des Tages // 28.11.2019

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Ökonomen glauben offenbar nicht daran, dass bei niedrigeren Kita-Gebühren mehr Mütter arbeiten gehen. Das ist ein Ergebnis einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die am Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde. Laut DIW haben die Autoren der Studie unter anderem untersucht, wie sich Gebührenbefreiungen der Jahre 2006 bis 2011 auf das Erwerbsverhalten der Eltern ausgewirkt haben. Das Kernergebnis: Wird das letzte Kita-Jahr vor der Einschulung gebührenfrei, sind nicht mehr Mütter erwerbstätig als vor der Änderung. Allerdings weiteten die bereits erwerbstätigen Mütter kurzfristig ihre wöchentliche Arbeitszeit aus - um vier Prozent oder umgerechnet rund 0,8 Stunden. Mit Blick auf die Umsetzung des sogenannten Gute-Kita-Gesetzes rechnen die Autoren mit ähnlichen Effekten. Durch das Gesetz können Länder aufgrund der Beteiligung des Bundes mehr Geld in die Kita-Qualität investieren. Viele Länder verwenden Teile des Geldes auch dazu, Kita-Gebühren zu senken oder ganz abzuschaffen. Der Bund hat bis 2022 eine Beteiligung von 5,5 Milliarden Euro zugesagt. Die Autoren der Studie halten Gebührenbefreiungen für kein geeignetes Instrument, um die Erwerbstätigkeit von Müttern zu fördern. Unter Kosten-Nutzen-Abwägungen seien diese auch aufgrund der hohen Mitnahmeeffekte wenig effizient. Hinzu komme, dass längst nicht alle Haushalte gleichermaßen von Gebührenbefreiungen profitierten: Vorteile hätten vor allem höher gebildete Mütter, Mütter in städtischen Regionen, solche ohne Kinder unter drei Jahren und Alleinerziehende, die ihre Arbeitszeit am deutlichsten erhöht hätten, wenn für das letzte Kita-Jahr vor der Einschulung keine Gebühren mehr anfielen. Zudem verschwänden die beobachteten Effekte mittelfristig auch wieder. Den Berechnungen zufolge, die auf repräsentativen Daten zu fast 330.000 Müttern und gut 250.000 Vätern in Deutschland basieren, gehen durch ein gebührenfreies letztes Kita-Jahr auch nicht mehr Kinder in eine Kita. Das liege auch daran, dass kurz vor der Einschulung ohnehin bereits fast alle Kinder in einer Kita betreut würden, so die Autoren. Allerdings sei der wöchentliche Betreuungsumfang in den sechs betrachteten Bundesländern, die das letzte Kita-Jahr gebührenfrei gemacht hatten, um rund 0,7 Stunden gestiegen. Dieses Muster übertrage sich fast eins zu eins auf das Erwerbsverhalten der Mütter: Die Erwerbstätigenquote steigt demnach nicht, aber die wöchentliche Arbeitszeit. Die Ergebnisse berücksichtigten dabei bereits andere Faktoren, die das Erwerbsverhalten der Eltern ebenfalls beeinflussen können. Dazu zählen etwa der generelle Kita-Ausbau für Kinder unter drei Jahren und der Ausbau ganztägiger Angebote für ältere Kinder.

Die Leistungen für Hartz-IV-Empfänger sollen künftig als Sanktion innerhalb eines Monats nicht um mehr als 30 Prozent gekürzt werden dürfen. Eine entsprechende Weisung werde bis zum Freitag vom Bundesarbeitsministerium mit der Bundesagentur für Arbeit erarbeitet, sagte ein Ministeriumssprecher am Mittwoch in Berlin. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang November, nach dem Kürzungen des Hartz-IV-Satzes von mehr als 30 Prozent als Sanktion unzulässig sind. Nach Informationen der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag) werden die Sanktionen auch für unter 25-Jährige deutlich entschärft. Leistungsbeziehern unter 25 Jahren drohte in der Vergangenheit bei Pflichtverstößen im Extremfall die komplette Streichung des Regelsatzes. Diese Regelung war laut Arbeitsministerium ausdrücklich nicht Gegenstand des Urteils. Trotzdem soll die Weisung an die Jobcenter nun auch für die Gruppe der jungen Leistungsbezieher gelten, wie das Ministerium der Zeitung auf Anfrage mitteilte. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)