Presseschau des Tages // 19.4.2018

· Presseschau

Teilzeitbeschäftigte sollen vom 1. Januar 2019 an leichter in Vollzeit zurückkehren können. "Wir wollen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Teilzeit eine Brücke bauen zurück in Vollzeitbeschäftigung", sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) der "Rheinischen Post" (Dienstag). Der entsprechende Referentenentwurf für ein Gesetz ging am Dienstag in die Ressortabstimmung. Dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) geht der Entwurf nicht weit genug. Er bezeichnet ihn aber als Schritt in die richtige Richtung. Der Entwurf sieht demnach vor, dass künftig alle Beschäftigten in Betrieben ab 45 Arbeitnehmern ein Recht auf eine befristete Teilzeitphase bekommen, die zwischen einem und fünf Jahre dauern kann. Das Gesetz solle für alle neuen Fälle gelten, betonte Heil - also für alle Teilzeit-Vereinbarungen, die vom 1. Januar 2019 an geschlossen werden. SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles erklärte, sie freue sich, dass der Entwurf nun auf den Weg gebracht worden sei. Viele Menschen hätten lange darauf gewartet. Mit dem neuen Gesetz könne die Teilzeitfalle endlich beendet werden. In der vergangenen Legislaturperiode hatte Nahles in ihrem Amt als Arbeitsministerin selbst einen Entwurf für ein solches Rückkehrrecht auf den Weg gebracht. Allerdings konnte sie sich mit der Union nicht auf Details des sogenannten Rückkehrrechts einigen.  Nach dem Entwurf soll auch derjenige, der heute schon in Teilzeit arbeitet, künftig seine Arbeitszeiten leichter wieder verlängern können. "Ich möchte, dass auch jene einen Antrag auf Rückkehr in Vollzeit stellen können, die vor Inkrafttreten des Gesetzes in Teilzeit gegangen sind", sagte Heil der Zeitung.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat ihren Wunsch nach einer Neuregelung des Paragrafen 219a bekräftigt. Auf ihrer Facebook-Seite erklärte Giffey am Mittwoch in Berlin, Frauen, die ungewollt schwanger seien, befänden sich in einer Ausnahmesituation. Es sei eine der schwierigsten Entscheidungen des Lebens, dann zu entscheiden, das Kind zu bekommen oder nicht. Der Paragraf 219a untersagt "das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen" von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht. Er soll verhindern, einen Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit als etwas Normales darzustellen und zu kommerzialisieren.  Die Politik wurde aktiv, nachdem die Gießener Ärztin Kristina Hänel im vergangenen Jahr wegen des Verstoßes gegen den Paragrafen zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Die Koalition verständigte sich darauf, dass das SPD-geführte Bundesjustizministerium einen neuen Gesetzentwurf erarbeitet. Giffey erklärte mit Blick auf den Paragrafen weiter, sie könne die Haltung der Organisation Pro Familia nur unterstützen. In einem Interview von "Spiegel online" betont diese, dass der Paragraf "abgeschafft oder zumindest so geändert werden muss, dass Ärzte für sachliche Informationen nicht länger bestraft werden können".  In einem bereits in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf spricht sich die SPD für eine Abschaffung des Paragrafen aus. Der Entwurf wurde aber mit Blick auf den Koalitionsfrieden nicht zur Abstimmung gestellt. Die Union ist gegen eine Abschaffung, auch gegen Änderungen wehren sich viele Abgeordnete der Fraktion. Grüne und Linke sprechen sich in jeweils eigenen Gesetzentwürfen für eine Abschaffung aus, die FDP für eine Neuregelung. Die katholische Kirche macht sich für eine Beibehaltung des Paragrafen stark. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)