Presseschau des Tages // 18.5.2018

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Mehr überstaatliche Kontrolle der Finanzwirtschaft sowie stärkere ethische Elemente in deren Unternehmenskultur: Das sind die beiden zentralen Forderungen eines neuen Vatikandokuments, das am Donnerstag im Vatikan vorgestellt wurde. "Das Geld muss dienen und nicht regieren", heißt es darin. Anlass für die Stellungnahme sei der wachsende, gesamtgesellschaftlich oft schädliche Einfluss der Finanzwirtschaft, wie er sich vor allem in der jüngsten weltweiten Finanzkrise und ihren mitunter höchst unmoralischen Folgen gezeigt habe. Erarbeitet wurde der Text - ein Novum unter Papst Franziskus - von zwei Vatikanbehörden gemeinsam: von der Glaubenskongregation unter Erzbischof Luis Ladaria und dem vatikanischen Entwicklungsministerium von Kardinal Peter Turkson. Beteiligt waren, wie bei vielen Vatikan-Dokumenten üblich, externe Fachleute. Mit dem Text spezifiziert der Vatikan einige der eher allgemeinen wirtschaftskritischen Aussagen von Papst Franziskus. Zwar habe es in den vergangenen Jahren durchaus Korrekturen in der Finanzwirtschaft gegeben, heißt es. "Ein Überdenken jener überholten Kriterien, die immer noch die Welt beherrschen", sei aber ausgeblieben. Daher müsse die Kirche für das Gemeinwohl aller Menschen "an einige klare ethische Prinzipien erinnern". Die Märkte, so das Dokument mit dem Titel "Oeconomicae et pecuniariae questiones" (Wirtschafts- und Finanzfragen), seien nicht in der Lage, sich selbst zu regulieren. Es brauche dazu mehr überstaatliche Kontrolle der Finanzsysteme, ohne in zu viel Bürokratie auszuarten. Die Märkte bräuchten Voraussetzungen, die sie selbst nicht schaffen könnten: sozialen Zusammenhalt, Aufrichtigkeit, Vertrauen, Sicherheit, Gesetze.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat im Bundestag den Etat von 10,2 Milliarden Euro in ihrem Haus verteidigt. "Wir investieren in gute, faire Chancen für alle Kinder", sagte Giffey am Donnerstag. "Damit es jedes Kind packt." Der Bund investiere damit in "starke Familien, in starke Frauen und Mütter, Männer und Väter". Die Oppositionsfraktionen begrüßten die Investitionen für Familien, übten aber zugleich Kritik an der Verteilung. So forderte der Linken-Abgeordnete Michael Leutert, Familien mit hohem Einkommen stärker in die Pflicht zu nehmen. "Ich muss keine Reichen entlasten". Die stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Katja Dörner meinte, es handle sich um einen "Haushalt ohne Zukunft". So fielen die Investitionen von 3,5 Milliarden Euro für eine Verbesserung der Kita-Qualität viel zu gering aus. Der FDP-Abgeordnete Christoph Meyer forderte eine regelmäßige Evaluierung der Leistungen. Der Rechnungshof habe zu Recht bemängelt, dass es bei zu viel gezahlten Ausgaben häufig keine Rückforderungen gestellt worden seien.

Für die CDU-Generalsekretärin Annegret Kramp-Karrenbauer ist kein Kompromiss der großen Koalition im Streit um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche in Sicht. "Natürlich müssen sich Frauen über die Möglichkeiten eines Abbruchs informieren können", sagte Kramp-Karrenbauer der "Passauer Neuen Presse" (Donnerstag). Dafür müsse aber das Werbeverbot nicht aufgehoben werden. "Wir haben 100.000 Schwangerschaftsabbrüche pro Jahr. Da halte ich die Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche für keine gute Botschaft“, so Kramp-Karrenbauer.  Anlass für die politische Debatte über den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches war die Verurteilung einer Ärztin Ende 2017 wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche auf ihrer Internetseite. Der Paragraf untersagt "das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen" von Abtreibungen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht.  Er soll verhindern, dass ein Schwangerschaftsabbruch als normale ärztliche Leistung dargestellt und kommerzialisiert wird. Zusammen mit der Beratungspflicht ist er Teil des Kompromisses zur Abtreibung nach der Wiedervereinigung. Dieser wurde 1993 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.  Eine Bundestags-Anhörung von Sachverständigen zu einer möglichen Reform des Paragrafen ist für den 27. Juni geplant. Es liegen Gesetzentwürfe der Linken, der Grünen sowie der FDP vor. Die SPD hat ihren Gesetzentwurf, der eine Reform vorsieht, mit Rücksicht auf den Koalitionsfrieden nicht zur Abstimmung gestellt. Stattdessen einigte sich die Koalition darauf, dass das SPD-geführte Justizministerium einen neuen Vorschlag vorlegt. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)