Presseschau des Tages // 13.7.2018

· Presseschau

EU-Mitgliedstaaten müssen auch den Aufenthalt von nicht-verheirateten Lebenspartnern aus Drittstaaten erleichtern. Die Richtlinie zur Freizügigkeit von Unionsbürgern und ihrer Familienangehörigen betreffe auch Lebenspartner, mit denen der EU-Bürger eine dauerhafte Beziehung eingegangen sei, heißt es im am Donnerstag in Luxemburg vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) veröffentlichten Urteil. Der EU-Staat sei verpflichtet die Einreise und den Aufenthalt des Partners zu erleichtern. Wenn die Aufenthaltserlaubnis verweigert werde, müsse vorher eine "eingehende Untersuchung der persönlichen Umstände" des Antragstellers stattgefunden haben. Zudem müsse die Entscheidung begründet werden, so der EuGH. Der Gerichtshof betont jedoch, dass die Mitgliedstaaten nicht dazu verpflichtet sind, Lebenspartnern aus Drittstaaten ein Recht auf Einreise und Aufenthalt zuzuerkennen. Im vorliegenden Fall hatte eine Südafrikanerin geklagt. Sie wollte mit ihrem britischen Freund, mit dem sie zuvor in Südafrika und den Niederlanden gelebt hatte, nach Großbritannien ziehen. Das britische Innenministerium verweigerte ihr den Aufenthalt. Sie focht die Entscheidung an. Das Obergericht des Vereinigten Königreich fragte beim EuGH daraufhin nach, welche Grundsätze für die Einreise und den Aufenthalt von nicht-verheirateten Partnern gelten, die in einer dauerhaften Beziehung leben.

Der Papst und viele Bischöfe haben nach Ansicht des Moraltheologen Eberhard Schockenhoff das Verbot künstlicher Empfängnisverhütung "als Irrweg erkannt". Benedikt XVI. und erst recht Papst Franziskus seien bei diesem Thema weit zurückhaltender als ihre Vorgänger, sagte Schockenhoff der Wiener Presseagentur Kathpress (Donnerstag). "Ein Papst kann nicht einfach seine Vorgänger korrigieren und sagen, der hat sich geirrt, sondern er versucht einfach, das nicht mehr mit der gleichen Lautstärke und Verbindlichkeit einzufordern." In seiner vor 50 Jahren, am 25. Juli 1968 veröffentlichten Enzyklika "Humanae vitae" zur Würde des menschlichen Lebens betonte Papst Paul VI. (1963-1978) unter anderem das Nein zu künstlichen Verhütungsmitteln wie der Pille und zog damit viel Kritik auf sich. Johannes Paul II. (1978-2005) bekräftigte dieses Verbot. Laut Schockenhoff liegt dagegen heute der lehramtliche Akzent von Papst und Bischöfen stärker auf Werthaltungen wie ehelicher Treue, Respekt und Rücksichtnahme. Dieser "eigentliche Sinn" von "Humanae vitae" werde hochgehalten, ohne bis ins Einzelne "der Schöpfungsordnung entsprechende" Methoden der Familienplanung abzuleiten. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)