Presseschau des Tages // 11.1.2021

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Die Grünen wollen Arbeitnehmer, die sich in der Corona-Pandemie verstärkt um pflegebedürftige Angehörige zu Hause kümmern, künftig stärker mit staatlich bezahlten Auszeiten unterstützen. Dazu soll pflegenden Angehörigen ermöglicht werden, "drei Monate bei Lohnersatz freigestellt zu werden, ähnlich wie beim Elterngeld, damit sie ihre Erwerbstätigkeit nicht aufgeben müssen", heißt es in einem Strategiepapier, aus dem die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Sonntag) zitieren.

Das Papier will der Grünen-Vorstand um die Parteivorsitzenden Annalena Baerbock und Robert Habeck demnach am Montag verabschieden und vorstellen. Nach Angaben der Bundesregierung pflegen etwa 2,5 Millionen Berufstätige Angehörige zu Hause. In der Corona-Krise seien besonders Frauen als pflegende Angehörige unter Druck geraten, weil Betreuungsangebote weggefallen seien oder Pflegefälle aus Angst vor Ansteckung zu Hause versorgt würden.

Zur genauen Höhe der geforderten staatlichen Leistung werden keine Angaben gemacht. Beim beispielhaft erwähnten Elterngeld gibt es für Mütter und Väter, die für Betreuung ihres Neugeborenen beruflich aussetzen, im Regelfall als Lohnersatzleistung für zwölf Monate zwischen 300 und 1.800 Euro pro Monat vom Staat.

Aus Sicht der Grünen sind in der Pflege außerdem bessere Arbeitsbedingungen und die Einführung der 35-Stunden-Woche überfällig. Auch sollte es für Beschäftigte mehr Geld geben: "Wertschätzung braucht angemessene Löhne - in der Altenpflege am besten über einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag", schreiben Baerbock und Habeck. Wenn dieser nicht zustande komme, "wollen wir die soziale Pflegeversicherung verpflichten, nur noch mit Anbietern zusammenzuarbeiten, die nach Tarif bezahlen".

Die Grünen plädieren zudem dafür, ambulante Pflege- und Wohnformen stark auszubauen. Dafür sollen Kommunen über ein Bundesprogramm die nötige Anschubfinanzierung erhalten.

Familienministerin Franziska Giffey (SPD) war bei der Pflege im Mai aktiv geworden. Wer coronabedingt Angehörige pflegt oder die Pflege neu organisieren muss, kann bis zu 20 Arbeitstage und damit doppelt so lange wie bisher zu Hause jemanden pflegen. Dafür wird ein Pflegeunterstützungsgeld gezahlt, das bis zu 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns beträgt. Zudem können pflegende Angehörige eine Freistellung von sechs Monaten (Pflegezeit) beziehungsweise 24 Monaten (Familienpflegezeit) in Anspruch nehmen. (KNA)