Presseschau des Tages // 28.02.2023

· Presseschau

Kinder sollen nach dem Willen von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) besser vor Werbung für stark zucker-, fett- und salzhaltige Nahrungsmittel geschützt werden. Dazu wolle er ein Gesetzgebungsverfahren starten, das an Kinder gerichtete Werbung etwa für Schokolade und Chips verbietet, kündigte Özdemir am Montag in Berlin an. 

Im Umkreis von 100 Metern soll demnach auch Außenwerbung in der Nähe von Kindertagesstätten, Spielplätzen und Schulen verboten werden. Zwischen 6 und 23 Uhr solle keine entsprechende Werbung gesendet werden. Im Koalitionsvertrag hatten sich die Ampel-Parteien auf ein entsprechendes Vorhaben verständigt. 

Das Vorhaben betreffe alle für Kinder unter 14 Jahren relevanten Medien, auch das Internet, in dem sie leichten Zugang zu Werbung erhalten. Für das geplante Gesetz sei eine Übergangsfrist von zwei Jahren geplant, was Auswirkungen auf Sponsoring-Verträge etwa bei Sport-Großveranstaltungen habe, so Özdemir. "Wir verbieten nicht die Werbung an sich und auch nicht die Herstellung dieser Lebensmittel, aber die Werbung darf sich nicht mehr gezielt an Kinder richten", sagte Özdemir. 

Er sei kein Gegner von freiwilligen Regelungen, aber "die bisherigen freiwilligen Selbstverpflichtungen beim Schutz von Kindern haben nachhaltig versagt", so Özdemir. Ihm gehe es um eine Abwägung von Marktinteressen einerseits und dem Schutz der Kinder andererseits. 

Die geplanten Regelungen orientierten sich am Nährwertprofilmodell der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die schädigende Wirkung für Kinder durch stark salz-, fett- und zuckerhaltige Nahrung festgestellt habe. Nach Angaben des Ministeriums sind rund 15 Prozent der Drei- bis Siebzehnjährigen in Deutschland übergewichtig, darunter knapp sechs Prozent adipös. Im Kindesalter ausgebildetes Übergewicht bleibe oftmals ein Leben lang bestehen und erhöhe in späteren Lebensphasen das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes mellitus Typ 2. So entstehe auch ein Schaden für die Gesellschaft, die Krankheitskosten solidarisch trage. (KNA)