Mit falschem Etikett: Das Familienentlastungsgesetz hat nur wenig mit Familie zu tun – auch sonst bleibt der Gesetzentwurf nur eine laue Pflichtübung

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Berlin, den 10. Oktober 2018 – „Mutlos, kraftlos, uninspiriert, ohne sozialen Anspruch“ – mit deutlichen Worten kritisiert der Familienbund der Katholiken das sogenannte „Familienentlastungsgesetz“, das morgen in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten werden soll. „Beim Familienentlastungsgesetz wird einmal mehr alles auf die Haben-Rechnung der Familien gesetzt, ohne dass Familien etwas auf den Teller bekommen. Was politisch als Entlastung von Familien verkauft wird, hat bei Licht betrachtet nur wenig mit familienspezifischen Leistungen zu tun. Von einem Milliardenpaket für Familien kann jedenfalls keine Rede sein“, sagte Familienbund-Präsident Stefan Becker heute in Berlin. „Von einer Beseitigung der kalten Progression für die Jahre 2019 und 2020 profitieren alle Erwerbstätigen. Das ist eine Routineübung des Parlaments, die nur gerecht ist: Wenn Lohnerhöhungen nur die Inflation ausgleichen und zu keiner Steigerung der Kaufkraft führen, ist eine höhere Besteuerung des zusätzlichen Einkommens nicht zu rechtfertigen.“ Familienspezifisch sei einzig die Erhöhung des Kindergeldes, die der Gesetzentwurf vorsieht. Sie sei nach Beckers Worten nicht ausreichend und weise „schwere Mängel“ auf.

„Dass die Erhöhung des Kindergeldes 2019 etwas höher ausfallen wird, ist nach den mageren Anhebungen der vergangenen Jahre höchste Zeit“, sagte Becker. „Seit 2010 ist das Kindergeld gemessen an der Kaufkraft sogar gesunken. Die jetzt vorgesehene Erhöhung von nur zehn Euro pro Kind zum 1. Juli 2019 ist vor diesem Hintergrund beschämend. Unsere Kinder sollten uns deutlich mehr Wert sein! Angemessen wäre ein Kindergeld, das mindestens auf die Höhe der maximalen Wirkung des Kinderfreibetrages angehoben wird. Aktuell wären das 278 Euro. Außerdem muss es mit dem Kinderzuschlag zu einem schlüssigen Kindergeldmodell zusammengefast werden“, sagte Becker. „Vor allem arme Familien, die Grundsicherung beziehen, gehen beim Familienentlastungs-gesetz leer aus. Den sozialen Anspruch dieses Gesetzentwurfes sucht man vergebens.“

„Eine verbindliche Regelung für die zweite Erhöhung des Kindergeldes trifft der Gesetzentwurf nicht, obwohl das naheliegend wäre“

„Auch die hohe Zahl der Alleinerziehenden, die Unterhaltsvorschuss beziehen, profitieren nicht von der Kindergelderhöhung, da das Kindergeld auf den Unterhaltsvorschuss voll angerechnet wird.“ Der Familienbund fordert, dass das Kindergeld wie beim Unterhalt nur

hälftig angerechnet wird. Dadurch hätten Alleinerziehende künftig pro Monat 102 Euro mehr zur Verfügung. Sinnvoll sei, dass die Koalition gleichzeitig mit dem Kindergeld auch die Kinderfreibeträge angehoben habe. „Das gewährleistet, dass auch die Familien eine Erhöhung erhalten, die lediglich von den Kinderfreibeträgen profitieren“, sagte Becker.

„Völlig unverständlich bleibt, warum der zweite im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhungs-schritt des Kindergeldes in Höhe von 15 Euro erst in die Zukunft des Jahres 2021 verlegt wird“, sagte Becker. „Hinzu kommt: Eine verbindliche Regelung für die zweite Erhöhung des Kindergeldes trifft der Gesetzentwurf nicht, obwohl das naheliegend wäre. Solange sich die Koalitionäre eine Hintertür für den zweiten Erhöhungsschritt des Kindergeldes offenhalten, steht für die Familien in Deutschland die zweite Erhöhung auf tönernen Füßen. Familien erwarten eine angemessene Kindergelderhöhung, die den Namen verdient, spätestens zu Beginn des Jahres, nachdem der Koalitionsvertrag steht. Das Familienentlastungsgesetz stellt vor allem eines unter Beweis: Familienpolitik hat in der konkreten Gesetzgebung ganz offensichtlich nicht dieselbe hohe Bedeutung wie im Wahlkampf und im Koalitionsvertrag. Das ist skandalös. So wird die Politik verlorengegangenes Wählervertrauen sicher nicht zurückgewinnen.“

„Die kalte Progression ist ein Webfehler im deutschen Steuersystem, der dauerhaft beseitigt werden muss“

Mit Blick auf die kalte Progression sagte Becker: „Dass der Gesetzgeber die kalte Progression für die Jahre 2019 und 2020 beseitigen will, ist eine richtige Entscheidung. Davon profitieren alle Erwerbstätigen in Deutschland, nicht nur Familien. Es reicht aber nicht aus, die kalte Progression nur punktuell für einzelne Jahre zu beseitigen. Die kalte Progression ist ein Webfehler im deutschen Steuersystem, der dauerhaft beseitigt werden muss, zum Beispiel durch die Einführung eines Tarifs auf Rädern, einer automatischen Tarifverschiebung gemäß der Inflation.“