Grundrente jetzt beschließen!

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Berlin, den 7. November 2019 – Das Rentenbündnis der katholischen Verbände fordert ein Ende des politischen Taktierens in der aktuellen Debatte um die Einführung einer Grundrente.

Immer mehr Menschen sind im Alter von Armut bedroht. Die Tatsache, dass darauf bisher eine sozialpolitische Antwort ausblieb, lässt immer mehr Bürgerinnen und Bürger an der Verlässlichkeit der gesetzlichen Rentenversicherung zweifeln – das Vertrauen in den Sozialstaat schwindet. Daher ist politisches Handeln dringend geboten. Das Konzept der Grundrente ist ein erster Schritt, um auf die Nöte derjenigen zu reagieren, die von Altersarmut betroffen oder bedroht sind.

Es ist den Betroffenen gegenüber unwürdig, die sachliche Debatte mit parteipolitischer Taktiererei zu verknüpfen. Die beteiligten Parteien müssen ihre Befindlichkeiten zurückstellen und im Angesicht der Nöte vieler Menschen endlich den Einstieg in eine armutsfeste Rente beschließen.

Bei aller Fürsprache gibt es dennoch Grund zur Nacharbeit. In der derzeitigen Ausgestaltung wird das Konzept der Grundrente nur für einen bestimmten Teil der Versicherten mit geringen Alterseinkommen wirksam:

1.            Die Grundrente berücksichtigt nur Versicherte, die mindestens 35 Jahre „Grundrenten-zeiten“ vorweisen können. Versicherte mit nur einem Jahr weniger profitieren nicht. Viele alte Menschen in der Grundsicherung erfüllen die 35-Jahres-Voraussetzung nicht. Die Grundrente ist daher keine zielgenaue Lösung gegen Altersarmut.

2.            Versicherte mit langen Erwerbsarbeitszeiten im Minijob oder Teilzeitarbeit im Niedriglohn-bereich profitieren nicht, da Zeiten mit weniger als 0,24 Entgeltpunkten pro Jahr nicht in die Durchschnittsberechnung einfließen und nicht aufgewertet werden. Dies entspricht einem Bruttomonatslohn von 778,00 Euro in den alten und 718,00 Euro in den neuen Bundesländern.

3.            Nicht alle, die von der Grundrente profitieren, kommen mit der Höherbewertung von 35 Jahren über die Grundsicherung im Alter. Wer trotz verdoppelter Rentenanwartschaften unterhalb des Grundsicherungsniveaus bleibt, muss auf eine Freibetragslösung ausweichen. Damit blieben maximal 106 Euro zusätzlich zur Grundsicherung.

4.            Durch eine Bedarfsprüfung bekommt die Grundrente den Charakter einer nachrangigen Sozialleistung und nicht – wie angekündigt – einer Anerkennung von Lebensleistung.

5.            Angesichts der komplexen Berechnungs- und Bewertungsverfahren der Grundrente stellt diese keine verlässliche Größe für Versicherte dar und bietet keine Planungsgrundlage für Entscheidungen im Erwerbsverlauf.

Das Rentenbündnis der katholischen Verbände setzt sich für eine solidarische, existenzsichernde Sockelrente für alle Einwohnerinnen und Einwohner ohne Prüfung ein. Nur im Rentenmodell der katholischen Verbände ist eine eigenständige leistungsgerechte Alterssicherung mit einer solidarischen Existenzsicherung für alle systematisch miteinander verbunden. Zusätzlich erhalten auch weiterhin alle Versicherten Rentenansprüche – entsprechend ihrer im Lebensverlauf erworbenen Anwartschaften. Weitere Anwartschaften aus privater und betrieblicher Altersvorsorge bleiben zudem bestehen.