„Kinderrechte im Grundgesetz sind Angriff auf Selbstbestimmung der Familie“

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Berlin, den 27. Oktober 2019 – Die CDU/CSU-Bundestagsabgeordnete Sylvia Pantel und der Präsident des Familienbundes der Katholiken, Ulrich Hoffmann, sprechen sich gemeinsam nachdrücklich gegen eine Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz aus. Anlass ist der Bericht der zuständigen Bund-Länder-Arbeitsgruppe, den am vergangenen Freitag (25.10.2019) das Bundesjustizministerium veröffentlicht hat. „Die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ist ein Angriff auf die Selbstbestimmtheit, auf die Subsidiarität und die Harmonie der Familie“, sagte Pantel heute in Berlin. „Der Staat entmachtet die Eltern.“ Hoffmann weist auf die Notwendigkeit hin, die Stellung von Kindern und Eltern in unserer Gesellschaft zu stärken: „Der Weg dorthin führt aber nicht über das Grundgesetz, sondern über eine engagierte Familienpolitik und eine verbesserte Einzelgesetzgebung, zum Beispiel in der Kinder- und Jugendhilfe. Weder das freiheitliche und gerade im Interesse der Kinder bestehende Erziehungsrecht der Eltern noch die Institution der Familie dürfen geschwächt werden, sonst sitzt das Jugendamt immer mit am Familientisch.“ 


 „85 Prozent der Familien in Deutschland gelingt ein gutes Familienleben, ohne dass der Staat einschreiten muss“, erklärte Pantel weiter. „Bei den 15 Prozent, bei denen es nicht gelingt, greift der Staat unterstützend ein, bis die Eltern ihrer Erziehungsaufgabe wieder selbstständig gerecht werden können. Das heißt: Eltern werden im Ganzen ihrem Erziehungsauftrag gerecht. Es gibt keinen Grund, ihnen durch eine Verfassungsänderung ihre Rechte zu beschneiden oder zu entziehen.“ 


„Bei einer Änderung des Grundgesetzes können Kinder wenig gewinnen, aber viel verlieren“
Mit Blick auf die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe sagte Hoffmann: „Die im Bericht vorgeschlagenen Grundgesetzänderungen sind überflüssig und sogar problematisch. Es besteht kein Reformbedarf. Kinder sind schon heute umfassend – wie alle Menschen – durch das Grundgesetz geschützt. Das Grundgesetz regelt eindeutig, dass Kinder als Menschen alle Grundrechte haben. Dass Kinder vom Staat gefördert werden müssen, ergibt sich bereits heute aus dem besonderen Schutz der Familie. Bei einer Änderung des Grundgesetzes können Kinder wenig gewinnen, aber viel verlieren. Eine Grundgesetzänderung schwächt das Erziehungsrecht der Eltern und wird zum Vehikel für mehr Staatsinterventionen werden. Die Interessen des Kindes werden in aller Regel am besten von den Eltern wahrgenommen. Wenn die Eltern versagen, fordert die Verfassung bereits heute das Eingreifen des Staates zum Schutz des Kindeswohls und der Kinderrechte.“

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